Der SV Darmstadt 98 nimmt diese Vorkommnisse zum Anlass, auf folgendes hinzuweisen:
- Wenn im Stadion am Böllenfalltor oder in auswärtigen Stadien Feuerwerkskörper oder Bengalische Feuer oder sonstige Gegenstände entzündet werden, ist der SV Darmstadt 98 auf Grund der geltenden Bestimmungen gehalten, ein bundesweit wirksames Stadionverbot auszusprechen.
- Für Strafen des DFB oder andere Folgekosten, die dem Verein durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern entstehen, wird der SV 98 die Verantwortlichen in Anspruch nehmen.
Der Verein bedauert, diese Konsequenzen ziehen zu müssen. Wegen der wirtschaftlichen Folgen solchen Fehlverhaltens verbunden damit, dass die Auflagen in Bezug auf die Stadionsicherheit bei solchen Vorkommnissen noch verschärft zu werden drohen, besteht jedoch keine andere Möglichkeit, solche Verhaltensweisen zu sanktionieren und im Vorfeld zu unterbinden.
Das Präsidium