Gesetzt sind die 36 Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga aus der Vorsaison, hinzukommen die Drittligisten auf den Plätzen 1 bis 4 – ausgenommen wären Zweitvertretungen. 21 weitere Plätze im DFB-Pokal werden an die Landespokalsieger vergeben. Falls ein Drittligist, der auch schon über die Ligaplatzierung qualifiziert ist, den Landespokal gewinnt, rückt der Verlierer des Finals automatisch nach – so geschehen in Sachsen, wo Aue trotz der Finalniederlage gegen Dynamo Dresden an der 1. Runde teilnehmen darf, da die SGD Vierter in der 3. Liga wurde. Die verbliebenen drei Plätze erhalten Vereine aus den Landesverbänden, die die meisten Mannschaften im Spielbetrieb haben. Daher kommen aus Westfalen, Bayern und Niedersachsen jeweils zwei Teams in den „Amateurtopf“.