Nach intensiver interner Prüfung hat sich der SV 98 gegen einen Einspruch entschieden, da der DFB den Argumenten des SV 98 aus der ersten Stellungnahme bereits nicht gefolgt ist. Aus Sicht des SV 98 waren die wenigen Schokotaler, die durch das Fangnetz der Südtribüne auf das Spielfeld gelangt sind, nicht ursächlich für die Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter.
Unabhängig von dieser Detailfrage hält es der SV 98 aber insbesondere aus grundsätzlichen Erwägungen für völlig falsch, dass für friedliche bundesweite Fanproteste im Zuge einer sehr kontrovers diskutierten Verbandsentscheidung nun die Klubs flächendeckend zu Geldstrafen verurteilt worden sind. Da aber fast alle Klubs die Strafanträge anerkannt haben, sieht der SV 98 keine Basis für einen fast alleinigen Gang vor das DFB-Sportgericht und eventuell weiterer Instanzen. Zumal die Richtlinien für die Strafen im Zuge der Investoren-Proteste zuvor vom Kontrollausschuss in Abstimmung mit dem DFB-Präsidium beschlossen worden waren und entsprechend von der Sportgerichtsbarkeit zur Anwendung kommen.